AGB‘s und Widerrufsrecht

Widerrufsrecht
Rücktrittsrecht für Konsumenten aus Österreich
Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher gem. KSchG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 2 Wochen. Sie beginnt bei Lieferungen von Waren mit deren Eingang beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Eingang beim Kunden) zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an unser Unternehmen innerhalb der Rücktrittsfrist an die untenstehende Adresse erfolgen:
Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H., Triester Straße 361, A-8401 Kalsdorf,
E-Mail: widmoser@widmoserbeton.at

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Im Falle einer Rücksendung muss die Ware original verpackt sein und vom Kunden der Rücktransport selbst organisiert werden, auch diverse Frachtkosten trägt der Käufer! Weiters wird für die Bearbeitung der Retourware eine Manipulationsgebühr von 30% des Warenwertes verrechnet.

Wir behalten uns vor die Ware nach dem Rücktransport auf Verunreinigung und Beschädigung zu kontrollieren. Sollte einer dieser Fälle eintreten, kann die Ware nicht mehr zurückgenommen werden. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Foto Dokumentation.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie kein Widerrufsrecht haben, wenn die Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie die Ware nicht genau so ordern, wie diese im Onlineshop angeboten wird. Sofern Sie uns beauftragen die Maße oder die Bearbeitung auch nur geringfügig von dem Standard im Onlineshop zu ändern, haben Sie kein Widerrufsrecht mehr, da die Ware dann nach Ihren speziellen Bedürfnissen gefertigt wird und von uns nicht mehr anderweitig verkauft werden kann.

Angebote / Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; wir können jedoch keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen. Sollte eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages nach Auftragserteilung unvermeidbar sein, werden wir Sie hievon in Kenntnis setzen.

Angebote und somit die damit überreichten Pläne, Zeichnungen und Entwürfe dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder verwertet noch dritten Personen oder Firmen zugängig gemacht werden.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang und wie bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde. Bei Lieferung auf die Baustelle werden Anfahrtswege, die mit schweren Lastkraftwagen befahren werden können und unverzügliches Abladen durch den Abnehmer vorausgesetzt; anderenfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen.

Wenn eine Zustellung mit einer Hebebühne vereinbart wird, ist bauseits zu gewährleisten, dass für die Anlieferung ein ebener, befestigter Untergrund vorhanden ist, da die Ware manuell mit einem Hubwagen entladen wird.

Erschwernisse bei der Zustellung oder eine zweite Zustellung werden in Rechnung gestellt.

Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, zu laufen. Lieferzeiten sind cirka Zeitangaben und stellen keinen Fixtermin dar. Unsere Terminangaben sind freibleibend. An vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen sind wir im Falle höherer Gewalt nicht gebunden. Generell haften wir nicht für allfällige Folgen, die sich aus verspäteter Lieferung ergeben. Wir werden den Kunden sobald wie möglich von einer Lieferfristüberschreitung oder der Unmöglichkeit der Belieferung in Kenntnis setzen.

Offensichtlich beschädigte Ware oder Verpackung muss sofort dokumentiert, falls erforderlich fotografiert und am Lieferschein vermerkt werden. Die Beweislast für Transportschäden liegt beim Auftraggeber.

Die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung obliegt dem Auftraggeber. Je nach Größe der bestellten Menge liefern wir Ihre Bestellung in Einwegkisten bzw. Einwegpaletten, welche Sie selbst entsorgen können. Somit fallen für Sie auch keine Verpackungskosten an und Sie ersparen sich zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Wir sind ARA Lizenznehmer, deshalb fallen für Sie keine Entsorgungskosten an und Sie können die Verpackung bei jedem Entsorger kostenlos abgeben.

Rücktritt vom Vertrag bei Leistungsverzug

Der Kunde ist zu Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und dabei sogleich den Rücktritt angedroht hat.

Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort- auf den Kunden über.

Gewährleistung
Die Herstellung unserer Produkte erfolgt gemäß den in unserem Angebot bzw. Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. Soweit dies schriftlich vereinbart wurde, gewährleisten wir auch die Einhaltung jener Bestimmungen, die für die vertragsgegenständlichen Waren in den betreffenden NORMEN sowie Gütevorschriften des Verbandes österreichischer Beton- und Fertigteilwerke vorgesehen sind.

Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen der Lieferung von einem Muster sowie von Prospekten welche dem Angebot beigelegt wurden (z.B.: in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe), können nicht beanstandet werden.

Ferner bleiben Änderungen und Verbesserungen der Erzeugnisse, die sich durch neue Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben haben, ausdrücklich vorbehalten.

Der Käufer hat die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, auch bei besonderen Schwierigkeiten der Mängelprüfung, keinesfalls später als binnen 1 Woche nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau.

Soweit für versteckte Mängel zu haften ist, sind diese unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Mit Ablauf von 6 Monaten, gerechnet ab Lieferung, sind auch diese Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Beseitigung mit Recht gerügter Mängel der von uns gelieferten Waren können wir innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl entweder Verbesserung bewirken, das Fehlende nachtragen oder Ersatz liefern. Für diesen Fall sind weitgehende Ansprüche insbesondere auf Aufhebung oder Preisminderung, ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder durch Dritte. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen voraus. Wir leisten nur Gewähr für Mängeln, deren Vorliegen im Zeitpunkt der Lieferung nachgewiesen sind. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach Lieferung, außerdem bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bedingungen.

Schadenersatz
Schadenersatz leisten wir nur bei Nachweis von Rechtswidrigkeit sowie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Behebungsaufwand des Auftraggebers und für Schadenersatzbeträge, die der Auftraggeber seinerseits an Dritte zu leisten hat.

Wir übernehmen keine Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, die nicht unsere Auftraggeber (Vertragspartner) sind.

Unsere Haftungsausschlüsse verbieten auch die Geltendmachung deliktischer Haftungsansprüche gegen uns oder unsere Gehilfen.

Haftungsausschluss
Im Katalog der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. finden sich Hinweise zu Materialerfordernissen sowie zur korrekten Verlegung bzw. Verarbeitung der Materialien. Weiters liegen jeder Lieferung wichtige Hinweise (etwa „Wichtig vor dem Verarbeiten“ und „Verlege- bzw. Verarbeitungshinweise“) bei. Sollten diese Hinweise bei einzelnen Lieferungen fehlen, so obliegt es dem Kunden, diese beim Vertragshändler oder beider Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. zu besorgen. Die Hinweise betreffen unter anderem die korrekte Verlegung bzw. Verarbeitung der Materialien. Nichtbeachtung dieser Hinweise führt zum Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder sonstigen Schadenersatzansprüchen gegen die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. Die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. trifft keine Haftung, wenn durch nicht fachgerechte, insbesondere durch von der im Katalog und/oder den oben genannten Hinweisen ersichtlichen Anleitung abweichende oder sonst mangelhafte Ausführung ein mangelhaftes Ergebnis resultiert. Eine sachgemäße Errichtung wird nur vom Professionisten gewährleistet, der für die korrekte Ausführung auch haftet!

Wird das Werk vom Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Nicht-Professionisten (Gehilfen) ausgeführt, so gibt der Kunde dadurch zu verstehen, dass er sich oder dem Gehilfen das entsprechende Fachwissen und Können zutraut. Insbesondere kann er sich nicht auf mangelnde eigene Fachkenntnis oder mangelnde Fachkenntnis des Gehilfen berufen; an die Ausführung des Werks sind die Qualitätsmaßstäbe eines Professionisten anzulegen.

Dementsprechend gehen Mängel in der Ausführung (etwa Unebenheiten, Risse, Löcher oder Spalten im Mauerwerk) sowie mögliche Folgeschäden jedenfalls zu Lasten des Kunden, welcher das Werk selbst errichtet oder sich eines Nicht-Professionisten bedient hat. Der Kunde handelt hier auf eigene Gefahr. Die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. haftet generell nicht für Schäden, welche aus mangelhafter Verlegung und/oder Verarbeitung herrühren.

Die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. trifft keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, wenn diese durch die Verwendung von Produkten, die nicht von der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. selbst stammen oder welche zumindest die etwa in Katalog/Verlege- bzw. Verarbeitungshinweisen beschriebenen Eigenschaften (so etwa Frostbeständigkeit bei Beton) aufweisen, entstehen. Setzt der Kunde oder sein Gehilfe bei der Ausführung derartige Produkte ein (etwa Zement, Betonmischungen oder Kleber, die nicht die in Katalog/Verlege- bzw. Verarbeitungshinweisen geforderten Eigenschaften erfüllen), so handelt er hier auf eigene Gefahr und kann die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. für daraus entstehende Schäden und/oder Folgeschäden nicht haftbar machen.

Vertragshändler
Der Vertragshändler vertreibt die Produkte der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Zwischen der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. und dem Vertragshändler gelten ausschließlich die AGB der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. Davon kann nur durch eine von der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. und dem Vertragshändler unterzeichnete Urkunde schriftliche abgegangen werden.

Der Vertragshändler beschäftigt im Zusammenhang mit dem Verkauf der Widmoser-Produkte in ausreichendem Maße fachlich ausgebildetes Personal. Er sorgt für dessen ständige Aus- und Weiterbildung. Hierzu nimmt der Vertragshändler gegebenenfalls von der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. angebotene Schulungssysteme in Anspruch, ermöglicht und fördert in Zusammenarbeit mit der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. die regelmäßige Teilnahme der Mitarbeiter an den von der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. angebotenen Schulungsveranstaltungen.

Der Vertragshändler verpflichtet sich, den Katalog der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. im Geschäftsraum aufzulegen sowie die AGB Haftungsbeschränkungen der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. im Verkaufslokal auszuhängen. Der Vertragshändler verkauft die Produkte der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. unter Anwendung der AGB Haftungsbeschränkungen der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H.. Er verpflichtet sich insbesondere, vor Vertragsabschluss über Waren der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. dem Kunden die abgedruckten und beim Vertragshändler ausgehängten AGB Haftungsbeschränkungen auszuhändigen, den Kunden darauf hinzuweisen und die Geltung dieser AGB Haftungsbeschränkungen zu vereinbaren.

Er unterrichtet Kunden  beim Kauf von Widmoser-Produkten über die seinen Mitarbeitern bekannte korrekte Verarbeitung oder Verlegung der Widmoser-Produkte sowie den Verlust sämtlicher Schadenersatzansprüche (siehe AGB Haftungsbeschränkungen) bei nicht fachgerechter Ausführung und/oder Verwendung von Materialien, welche nicht von der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. stammen und nicht die in Katalog und Hinweisen beschriebenen Eigenschaften aufweisen (siehe AGB Haftungsbeschränkungen).

Der Vertragshändler ist nicht berechtigt, eigenmächtig von den oben genannten AGB Haftungsbeschränkungen abzugehen. Der Vertragshändler hält die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. bezüglich allenfalls daraus entstehender Ansprüche schad- und klaglos.

Wird der Vertragshändler von Kunden oder sonstigen Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, welche aufgrund von in der Sphäre des Vertragshändlers liegenden Gründen etwa fehlender oder fehlerhafter Beratung oder Aufklärung, insbesondere auch infolge mangelnder Vereinbarung der oben genannten AGB Haftungsbeschränkungen mit dem Kunden durch den Vertragshändler entstanden sind oder schlagend werden, so hält er die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. schad- und klaglos. Wird der Vertragshändler in Folge dem Kunden oder dem sonstigen Dritten gegenüber ersatzpflichtig, so verzichtet der Vertragshändler bereits jetzt auf jeden Regress an der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. Kosten entstanden (etwa Kosten einer Nebenintervention), so werden diese der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. ohne weiteres durch den Vertragshändler ersetzt.

Wird die Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. direkt vom Kunden eines Vertragshändlers in Anspruch genommen, so tritt der Vertragshändler über Aufforderung als Nebenintervenient auf Seiten der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. in den Rechtsstreit ein. Ergibt das Verfahren, dass der Schaden wegen von in der Spähre des Vertragshändlers liegenden Gründen etwa fehlender oder fehlerhafter Beratung oder Aufklärung, insbesondere auch infolge mangelnder Vereinbarung der oben genannten AGB Haftungsbeschränkungen mit dem Kunden durch den Vertragshändler entstanden ist oder schlagend wurde, so ersetzt der Vertragspartner ohne weiteres der Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. sämtliche im Zusammenhang mit dem Schadensfall und dem Verfahren entstandenen Kosten und Unkosten.

Preise und Zahlungsbedingungen
Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten, und hängt der Eintritt dieser Kostenerhöhung nicht von unserem Willen ab, gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.

Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:

Grundsätzlich ist die Vorabüberweisung auf eines unserer Konten vorgesehen oder per PayPal. Die Ware kann auch, in unserem Büro, Bar oder per Bankomat bezahlt werden. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers und sind sofort bar zu bezahlen. Eine Verpflichtung zur rechtlichen Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht.

Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers rechtfertigen.

Im Falle des Zahlungsverzuges können wir unbeschadet weiterer Ansprüche die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in der Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnen.

Bei Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurück zu treten. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bezahlung fordern.

Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden behält sich der Auftragsnehmer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Kunde hat Beeinträchtigungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte zu verhindern und zu vermeiden und jeden allfälligen Eingreifer auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen. Insbesondere bei gerichtlichen Zugriffen Pfändung, Versteigerung, hat der Kunde das Eigentum des Auftragnehmers publik zu machen. Der Kunde hat den Auftragnehmer von jedem drohenden oder bereits begonnenen Eingriff unverzüglich zu verständigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Fa. Beton + Stein Widmoser Ges.m.b.H. Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht.

Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen im Verkehr mit Verbrauchern etwa das Konsumentenschutzgesetz entgegenstehen. Auch bei Nichtanwendbarkeit einzelner Punkte besteht Gültigkeit für die verbleibenden Regelungen der AGB (salvatorische Klausel).

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